Home-IT – Kevin BethgeKI-Videoproduktion · Lengede & Region

Bedingungen für die KI-Videoproduktion

Home-IT – Kevin Bethge · Mittelweg 1A · 38268 Lengede · kontakt@home-it.site · Stand: 27.10.2026

Allgemeine Bedingungen (Firmen, Vereine, Organisationen)

1. Geltung

1.1Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zur Produktion von Videos, die Kevin Bethge („Auftragnehmer“) für Unternehmen, Vereine, Behörden und andere Organisationen („Kunde“) ausführt.

1.2Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3Rangfolge: Angebot, dann Auftragsverarbeitungsvertrag (soweit geschlossen), dann diese Bedingungen, dann die Annahmeregeln für Inhalte.

2. Vertragsschluss

2.1Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

2.2Der Kunde bestätigt bei Auftragserteilung, dass er nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt.

3. Leistung

3.1Der Auftragnehmer erstellt ein Video nach dem Briefing des Kunden in dem im Angebot beschriebenen Paket (Länge, Anzahl der Einstellungen, Format, Bestandteile). Er setzt dafür Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ein, auf eigenen Rechnern und über Cloud-Dienste.

3.2Maßgeblich für Inhalt und Aufbau ist das vom Kunden freigegebene Storyboard. KI-erzeugte Bilder und Bewegungen können im Detail (z. B. Gesichter von KI-Figuren, Hintergründe, Lichtstimmung, Bewegungsabläufe) von den Standbildern des Storyboards abweichen. Solche Abweichungen sind kein Mangel, solange Szenenfolge, Aussage, Texte, Sprechertext und Gesamteindruck dem freigegebenen Storyboard entsprechen.

3.3Die Wahl der Werkzeuge und Dienste liegt beim Auftragnehmer. Personenbezogene Daten verarbeitet er nach Ziffer 9.

3.4Der Auftragnehmer veröffentlicht nichts. Die Veröffentlichung ist Sache des Kunden.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1Der Kunde liefert Briefing, Logo, Texte, Fotos und sonstiges Material sowie nötige Einwilligungen bis zu dem im Angebot genannten Termin und benennt eine Ansprechperson, die Freigaben erteilen darf.

4.2Der Kunde gibt Rückmeldungen innerhalb der im Angebot genannten Frist. Verzögert sich eine Mitwirkung, verschieben sich die folgenden Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

4.3Bleibt eine Mitwirkung trotz einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen aus, kann der Auftragnehmer den Vertrag nach § 643 BGB kündigen; er erhält dann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

5. Material des Kunden, Rechte Dritter

5.1Der Kunde sichert zu, dass er an allen gelieferten Inhalten (Logos, Marken, Fotos, Texte, Grafiken, Musik und sonstigem Material) die Rechte hat, die für die Produktion und die vorgesehene Nutzung des Videos nötig sind, und dass erkennbar abgebildete Personen in die Verwendung im Video schriftlich eingewilligt haben (bei Minderjährigen beide Sorgeberechtigten).

5.2Der Auftragnehmer prüft das Material nicht auf Rechte Dritter; eine Pflicht dazu übernimmt er nicht.

5.3Werden gegen den Auftragnehmer Ansprüche Dritter geltend gemacht, weil Material des Kunden deren Rechte verletzt, stellt der Kunde ihn davon und von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich und erkennt Ansprüche nicht ohne Abstimmung an.

6. Nutzungsrechte und KI-Anteile

6.1Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das gelieferte Video für die eigenen Zwecke des Kunden in allen Medien zu nutzen, zu veröffentlichen, zu kürzen, zu untertiteln und mit anderen Inhalten zu verbinden. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde das Video nur zur Prüfung verwenden.

6.2Teile des Videos werden mit KI-Diensten erzeugt. An rein KI-erzeugten Bestandteilen entsteht nach deutschem Recht in der Regel kein Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt die Rechte ein, soweit sie bestehen und die Bedingungen der eingesetzten Dienste es zulassen. Exklusivität, Schutz vor Nachahmung und Schutz vor ähnlichen Ergebnissen, die die Dienste für andere erzeugen, schuldet der Auftragnehmer nicht.

6.3Der Kunde meldet das Video, die Musik oder die Stimme nicht bei Systemen zur Inhalte-Erkennung an (z. B. YouTube Content ID) und lässt keine Ansprüche Dritter darüber geltend machen.

6.4Die eingesetzten Dienste versehen Bild und Ton teils mit unsichtbaren Wasserzeichen; der Auftragnehmer fügt eine maschinenlesbare KI-Kennzeichnung hinzu. Der Kunde entfernt diese Kennzeichnungen nicht absichtlich.

6.5Projektdateien, Prompts, Zwischenstände und nicht gewählte Fassungen bleiben beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben; für ihre Löschung gilt Ziffer 9.

6.6Der Auftragnehmer nennt das Video oder den Kunden als Referenz nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

7. Korrekturrunden, Änderungen

7.1Im Paket enthalten sind zwei Korrekturrunden am Storyboard und zwei Korrekturrunden am Schnitt. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden auf der Kunden-Seite oder in einer E-Mail und deren Umsetzung.

7.2Die Beseitigung von Mängeln (Ziffer 10) zählt nicht als Korrekturrunde und ist kostenlos.

7.3Weitere Korrekturrunden und Änderungen, die vom freigegebenen Storyboard abweichen (z. B. neue Szenen, anderer Sprechertext, anderes Format), berechnet der Auftragnehmer zum Preis für Zusätze aus dem Angebot oder nach vorheriger Absprache; Termine verschieben sich entsprechend.

8. Kunden-Seite, Abnahme

8.1Storyboard und Schnittfassungen stellt der Auftragnehmer auf einer persönlichen, nicht öffentlichen Kunden-Seite oder per E-Mail bereit; die Kunden-Seite ist nur über einen Zugangslink erreichbar. Der Kunde gibt den Link nur an Personen weiter, die an der Abnahme beteiligt sind. Dritte können dort nichts hochladen.

8.2Ist das Video fertig, teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden in Textform mit und setzt ihm eine Frist von 10 Tagen zur Abnahme. Der Kunde nimmt das Video auf der Kunden-Seite oder in Textform ab.

8.3Das Video gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder abnimmt noch die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Fertigstellungsmitteilung hin. Die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde nicht verweigern.

8.4Nach der Abnahme erhält der Kunde die Enddateien zum Herunterladen.

9. Datenschutz

9.1Kommen im Material erkennbare Personen, ihre Stimmen, Namen oder Kennzeichen vor, verarbeitet der Auftragnehmer diese Daten im Auftrag des Kunden. Dafür schließen die Parteien vor Beginn den Auftragsverarbeitungsvertrag des Auftragnehmers.

9.2Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer nur auf eigenen Rechnern in Deutschland. An Cloud-Dienste gehen nur Inhalte ohne Personenbezug.

9.3Material mit Personenbezug, Zwischenstände und die Kunden-Seite löscht der Auftragnehmer 30 Tage nach der Abnahme. Bestandteile ohne Personenbezug darf er bis zum Ende der Mängelfrist (Ziffer 10.4) aufbewahren, um Mängel beseitigen zu können. Der Kunde sichert die Enddateien selbst.

10. Mängel

10.1Ist das Video mangelhaft, kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen.

10.2Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach Ziffer 11.

10.3Kein Mangel sind Abweichungen nach Ziffer 3.2, Sperren, Einschränkungen oder Kennzeichnungen durch Plattformen, die der Kunde für die Veröffentlichung wählt, sowie Folgen von Änderungen, die der Kunde selbst am Video vornimmt.

10.4Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11.1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln; dafür gelten die gesetzlichen Fristen.

11. Haftung

11.1Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

11.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ziffer 11.1 bis 11.3 gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

12. Ablehnung von Inhalten, Kündigung

12.1Der Auftragnehmer produziert keine Inhalte, die gegen Gesetze, Rechte Dritter, die Regeln der eingesetzten KI-Dienste oder die beigefügten Annahmeregeln verstoßen. Verlangt der Kunde solche Inhalte oder liefert er entsprechendes Material, kann der Auftragnehmer die betroffenen Teile ablehnen; der Kunde kann dann Ersatz vorschlagen.

12.2Hält der Kunde trotz Hinweis daran fest, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). Er erhält dann die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen; eine darüber hinausgehende Anzahlung zahlt er zurück.

12.3Kündigt der Kunde vor der Fertigstellung ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart; die Anzahlung wird verrechnet.

13. Veröffentlichung und KI-Hinweis

13.1Der Kunde ist für die Veröffentlichung und für die dort geltenden Kennzeichnungspflichten verantwortlich, insbesondere für den Hinweis auf KI-Erzeugung nach Art. 50 Abs. 4 der EU-KI-Verordnung, wenn das Video realistisch wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigt, die es so nicht gab, und für Kennzeichnungen der Plattformen (z. B. „veränderte oder synthetische Inhalte“ bei YouTube).

13.2Der Auftragnehmer liefert dafür einen Hinweistext („Mit KI erstellt“) und auf Wunsch einen Vorschlag für eine Einblendung im Abspann.

14. Zahlung

14.1Es gelten die Zahlungsbedingungen des Angebots (50 % Anzahlung bei Auftrag, Rest nach Abnahme). Der Auftragnehmer beginnt nach Eingang der Anzahlung.

14.2Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer.

15. Schlussbestimmungen

15.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

15.3Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.